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Urlaub
Urlaubsantrag
Der aktuell gültige Urlaubsantrag kann hier heruntergeladen werden. Diesen müsst ihr ausfüllen und Martin (oder Kalman) per Mail zukommen lassen.
Eine Vertretung muss nicht angegeben werden.
Krankheit im Urlaub
Unabhängig von der Anzahl der Krankheitstage (auch wenn es nur den einen Tag Urlaub betrifft, den man genommen hatte) wird nach §9 des Bundesurlaubsgesetzes ein Attest vom Arzt benötigt um die betreffenden Urlaubstage wieder gutgeschrieben zu bekommen. Auch bei weniger als 3 Krankheitstagen reicht hier eine persönliche Krankmeldung beim Vorgesetzten nicht.
Freischaltung Online-Zugriff
Zugang zur Online-Übersicht für den eigenen Urlaub im Flazweb (nur Uninetz) kann hier bentragt werden. Ausfüllen, Sabine gegeben und warten.
Resturlaub
Ungenutzten Urlaub verfällt nicht am Jahresende, sondern kann bei uns noch bis zu 15 Monate später genommen werden (das ist mehr, als im Tarifvertrag steht). Bei Nachfragen steht der Bereich 3.2.2 zur Verfügung.
Besondere Urlaubstage
An Rosenmontag (Brauchtumstag), Heiligabend und Silvester haben wissenschaftliche Angestellte frei und brauchen keinen Urlaub für diese Tage beantragen.
Sollte der Rosenmontag allerdings innerhalb eines Urlaubs liegen, dann wird er doch als Urlaubstag berechnet (also legt man den sich einfach nicht innerhalb eines Urlaubs); für Heiligabend und Silvester gilt diese Regel nicht, man kann drumherum soviel Urlaub nehmen, wie man möchte, ohne dass die beiden Tage mitgerechnet werden. (gilt seit 2020 laut Dez. 3.2, Zeitmanagement nicht mehr)
Sonderurlaub (z.B. Todesfall)
In welchen Fällen uns Sonderurlaub zusteht, ist im TV-L geregelt: Sonderurlaub