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Krankheitsfall

Solltet ihr während der Bachelor- oder Masterarbeit krank werden, solltet ihr euch beim Arzt ein Attest ausstellen lassen. Hierbei reicht allerdings nicht das übliche Attest, sondern es muss der Vordruck der Universität verwendet werden, weil es sich hierbei um einen Krankheitsfall während einer Prüfungsleistung handelt. Für die Krankheitszeit kann die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit um bis zu zwei Wochen verlängert werden. Hierzu ist in Absprache mit dem Betreuer ein entsprechnder formloser Antrag (als Brief) beim akademischen Prüfungsamt mindestens zwei Wochen vor Ende der Bearbeitungszeit einzureichen.